Geschichte Gratkorns
hauptmann die Abgabe- forderungen der Grund- herrschaften gegentiber den Un- tertanen, er tiberwachte Kirchen, Schulen, Ztinfte, StraBen, Ge- wichte und hygienische Verhalt- nisse.5 1754 fuhrte der Staat die erste offizielle Hauser- und Einwohnerzahlung durch und nahm die erste katastermaBige Aufnahme der Grundstticke vor. Der Amtmann der gr6Bten Grundherrschaft, Peggau, versah auch Dienst als Bezirkskommissar und erhielt als solcher vom Staat die Steuer- einhebung, Rekrutierung von tauglichen Mannem fur das Heer sowie die Uberwachung von Schulen und StraBen tibertragen. Mit der Schaffung der Werbbezirke im Jahre 1770, bzw. nit der Einteilung in Conscriptionsgemeinden, spater Steuer- und Katastralgemeinden, war ein weiterer Schritt him in Richtung der heute gtiltigen Verwaltungs- einteilung getan. Weitere katastermaBige oder kartogra- phische Erfassungen erfolgten durch Maria Theresia und Jo- seph 11. 1823 wurde in Gratkom der so- genannte Franziszeische Kata- ster im MaBstab 1:2.880 (altes Klafterma86 ) aufgenommen und die Katastralgemeinden Kirchenviertel, Forstviertel, Friesachviertel (heute Friesach - Gratkom) und FreBnitzviertel entstanden. Diese Katastralgemeinden bilden auch heute noch die kleinste verwal- tungstechnische Einheit. Die Gratkomer Aufnahme von 1823 galt etwa 150 Jahre, dann wurde sie durch eine Aufnahme im MaBstab 1:1000 ersetzt. In Zusammenhang nit der Verwaltungseinteilung stellt sich auch die Frage mach der Ge- schichte der Verwaltungs- grenzen. Als deren frfuhe Vorlau- fer k6nnen die mittelalterlichen Pfarr- und Gerichtsgrenzen be- trachtet werden, bereits die mit- telalterliche Pfarrgrenze harmo- niert - nit kleinen Abweichun- gen in Friesach und der KG St. Veit - recht gut mit der heutigen Gemeindegrenze. Die Stid- grenzen der KG Kirchenviertel und der KG FreBnitzviertel sind sichtlich von der ehemaligen Peggauer Gerichtsgrenze beein- fluBt. Bis zur Aufliebung der Grund- herrschaften und der grund- herrschaftlichen Gerichtsbar- keit kamen dem Dorfrichter Tei- 1e jener Befugnisse zu, die spa- ± gE ®® mz KIRCHENVIERTEL .1 Peisinger Trattenwirt Mathias ter der Btirgermeister tibemeh- men sollte. Im Mittelalter ver- fugte jede Ortschaft tiber einen Dorfrichter, auch Suppan ge- nannt. Der fhiheste Suppan aus dem Gratkorner Raum ist der 1390/95 in Eggenfeld erwahnte Nycolaus, wortiber bereits aus- fuhrlich berichtet wurde. Spaterverftigtejedesteuer-bzw. Katastralgemeinde tiber einen Dorfrichter. Als solcher fun- gierte ein von der Dorfgemeinde zur Regelung der inneren Ange- legenheiten gewahlter oder ge- stellter und von der Grund- herrschaft bestatigter Bauer, in der Regel der reichste oder angesehendste der Dorfgemein- schaft. 1823 waren dies: 15 I ® IlllJ cO Ganzbauer PeggauAmt .1/3: Dr. Karl Eggenfeld Nr, 20. F3enner `Str. 540 Kirchenviertel 43 (14) FORSTVIERTEL .23 Grundner Felberbauer 1/8 Bauer Plein 1008, .23: Forstviertel 22 Sebastian FRESSNITZVIERTEL .38 Handl Dorn Johann Amt St. Stefan Forstviertel 23 (22) Ganzbauer Messendorf4/Kirche .38/2: Frer3nitz2 St. Stefan 7 Frer3nitzviertel 3 (2) FRIESACH -ST. STEFAN .15 Esler Mayerhiesl Ganzbauer F}abenstein 112 Mathias Friesach 26 (18) .15/2: W6rth 14
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