Geschichte Gratkorns
Diese Dorfrichter, man kann sic als Vorganger eines Btirgermei- sters bezeichnen, tibten die Dorfgerichtsbarkeit aus. Ge- wahlt wurden sie von der "Dorf- gemein", der "Nachbarschaft". Diese Nachbarschaft 7 Vg!. F. Kluge,1975, S. 499. 8 Dazu A, Mell.1929, S. 226ff. 9 VOG,1850` Nr, 46 (St. Stefan am Gradkorn) und Nr` 45 (Schattleiten). Grabstein Josef Pinners, vulgo Grtlnwirt (1799 - 1869). Binner war 1 849 - 1 857 erster Btlrger- meister der Ge- meinde St. Ste- fan. (Foto I. Mirsch) bezeichnete die Ge- meinschaft der Dorf- genossen, meist alles Bauem, und es ist heu- te kaum mehr bekannt, daB sich das Wort ``Nachbar" vom mittel- hochdeutschen "nachgebur" (bun = Bau- er) ableitet. Dies be- zeichnet den "Nach- gebauer", den nachsten, vergleichbar. So, als "AusschuB- manner", wurden sie auch be- zeichnet. Urn 1823 sind fur die "alten" Gratkorner Katastral- gemeinden folgende AusschuB- manner tiberliefert: Katastralgemeinde (Doff)Richter deutete dies: Aus den Katastralgemeinden Forstviertel, FreBnitz, Kirchen- viertel und Friesach/Pfarre St. Stefan bildete sich die Orts- gemeinde St. Stefan am Grat- AusschuBmanner Kirchenviertel Mathias F3eisinger Philipp Dorn Johann Weber / Franz Pinner Friesach Mathias Esler Anton Lind Forstviertel Sebastian Grundner Anton Handl Joseph Krail FreBnitzviertel Johann Handl angrenzenden Bauer.7 Dem Dorfrichter, der in der Re- gel von der Grundherrschaft be- statigt werden muBte, standen die Geschworenen zur Seite, etwa einem GemeindeausschuB Wie bei den Grundherrschaften bereits erwthnt, so versammel- ten sich auch die Dorfinsassen einmal jahrlich zum Taiding, Gerichtssitzung oder Ver- meldung. Hier wurden die Rech- te des Dorfes und seiner Nach- barschaft, die Freiheiten und Verpflichtungen kundgemacht, kleinere Streitfalle geschlichtet, gemeinschaftliche Nutzungs- rechte gerege|t.8 Mit dem 7. September 1848 er- folgte die definitive Aufliebung der Grundherrschaften, der grundherrschaftlichen (patrimonalen) Gerichtsbarkeit sowie der aus dem Untertanigkeitsverhaltnis resul- tierenden Abgabenver- pflichtungen. Im Jahr darauf, am 17. Matz 1849, erlieB der eben erst an die Regierung gekom- mene Kaiser Franz Josef I. ein provisorisches Gemeinde- gesetz. In der Regel wurden drei bis vier Steuergemeinden (Katastralgemeinden) zu einer Ortsgemeinde zusammengefaBt. Ftir den Bereich der heutigen Marktgemeinde Gratkorn be- korn mit 702 Einwohnern, die Katastral-gemeinde Schattleiten wurde zur Ortsgemeinde Schattleiten mit 838 Einwoh- nem. Gemeindeangeh6rige durften sich im Jahre 1849 jene Perso- nen nennen, die durch Geburt oder durch die Aufnahme in den Heimatverband mach St. Stefan am Gratkorn zustandig waren. Sie besaBen u. a. das Recht auf polizeilichen Schutz ihrer Per- son, auf Schutz des Eigentums, das Recht zur Benutzung der ge- meindeeigenen Einrichtungen sowie das Recht auf Versorgung im Bedtirfnisfalle. Im Juli 1850 schritten die frischgebackenen Gemeinde- btirger von St. Stefan erstmals zur Wahl. Das Ergebnis wurde in der "Landschaftlichen Registra- tur" verzeichnet und sogar publi- ziert; wenige Exemplare davon haben sich erhalten.9 Die ersten Gratkorner "Gemeinderats- wahlen" ergaben:
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