Geschichte Gratkorns
Wappen aus der Urkunde des "Bundesministeriums ftlr lnneres und Unterricht" (!) vom 20. November 1922 tiber die Erhebung der Orts- gemeinde Gratkorn zur Marktgemeinde. Der eigent- liche Plechtsakt war von der Bundesregierung (!) bereits am 10. Mai 1922 gesetzt worden. (AG) formen 1934 bis 1945 nicht frei ge- wahlten, geh6r(t)en der Spa an. Am Territorium der Ortsgemeinde, an den Gemeindegrenzen, anderte sich zwischen 1849 und 1938 nichts, 1ediglich Name und Status wandelten sich: Die Ortsgemeinde St. Stefan am Gratkorn wurde gemaB ErlaB der Statthalterei in GrazmitWirkungvom 17. Marz 1907 in "Gratkorn" umbe- nannt. Verantwortlich daftir zeichnete das Entstehen einer stan- dig wachsenden Arbeitersied- 1ung (StraBensiedlung) beider- seits der ReichsstraBe zwischen der Papierfabrik und dem Trattenwirt. Das Dorf St. Stefan, und damit der Name der Ge- meinde, verlor an Bedeutung; die Industriesiedlung, in deren Bereich 1823 nicht einmal zehn Bauobjekte gestanden hatten, hatte die wichtigste Infrastruk- tur an sich gezogen, sodaB die Umbenennung nahelag. Histo- risch gesehen war sic ungerecht- fertigt, denn "am Gratkom" lag und liegt das Kirchdorf St. Ste- fan, die Industriesiedlung lag und liegt auf der "Tratten". Am 10. Mai 1922 erhob die Bundesregierung die Orts- gemeinde Gratkorn zur Markt- gemeinde und verlieh ihr ein Gemeindewappen, dessen Far- ben bis heute tibrigens nicht un- wesentlichen Schwankungen un- terlagen. Die offizielle urkund- 1iche Bestatigung der Markter- hebung und der Wappen- verleihung erfolgte am 20. No- vember 1922, der Originaltext 1autet wie folgt: "Die Bundesregierung hat mit ihrem Beschlusse vom 10. Mai 1922 die Ortsgemeinde Grat- kom in Steiermark tiber die Bit- te der Gemeindevertretung zum Markte erhoben. Das Bundesministerium fur In- neres und Unterricht beurkundet hiemit die erfolgte Erhebung und bewilligt gleichzeitig den Markte Gratkorn die Ftihrung des nachstehend beschriebenen und in Farben dargestellten Wapppens, als: Ein gespaltener Schild. Die vordere Halfte ist von Silber und von Grtin schrag links geteilt; in der unteren Feldung sind drei goldene Kornahren facherartig tiberein- andergelegt. Die rtickwartige Schildhalfte ist rot tingiert und von einem schraglinken silber- nen Balken durchzogen, der oben und unten von je einer sil- berfarbenen Papierrolle beglei- tet wird. Den Schild umgibt eine bronzefarbene ornamentierte Randeinfassung. Wien, am 20. November 1922. Der Vizekanz- 1er als Leiter des Bundesmini- steriums fur fur Inneres und Unterricht: Dr. Felix Frank"14 Immer wieder stellen Gemeindebewohner die Frage, welche Privilegien mit dieser Markterhebung verbunden sind. Die Steiermatkische Gemeinde- ordnung auBert sich in § 3 dazu eindeutig: "(2) Gemeinden, de- nen eine tiberragende B edeutung zukommt, insbesondere sol- chen, die das Marktrecht bereits besitzen, kann auf ihren Antrag durch Verordnung der Landesre- gierung das Recht zur Ftihnmg der B ezeichnung ` Marktgemein- de' verliehen werden. (3) Mit dem Recht zur Ftihrung der Be- zeichnungen `Stadtgemeinde' oder `Marktgemeinde' sind kei- ne weiteren Rechte verbunden." Die Aufhebung der Eigenstaat- lichkeit Osterreichs und die An- 91iederung an das Deutsche Reich fuhrten zur Aufliebung der 6sterreichischen Gemeindeord- nung und mit Wirkung vom 15. September 1938 zur Einfuhrung der Deutschen Gemeindeord-
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