Geschichte Gratkorns

Das Dorf St. Stefan nach der Katasteraufnahme von 1823 mit Erganzungen bis tw. 1850. Bauparz.Nr. 5: Huberbauer, 6: Kirchenstrobel, 7: Diwa[dschnei- der, 8: Pfarrhof, 9: Kirche,10: Diwald,11: Pucher,12: Schul- meister,13: Dorfweber,14: Schneiderhansl,15: Bachbauer, 16: Bachschuster (Chirurg). (AG / FK) 4 Grundparzellenprotoko!le: FK 890 (Kirchenvlertel), FK 375 (Fries- ach -St Stefan), FK 38i (Forst- viertel), FK 357 (Forstviertei}. FK 2015 (Schattleiten) (LA). 5 Siche dazu auch P. Cede,1984, S. 114. 6 H. Pirchegger,1966` S. 38, Demnach hat die Grund- herrschaften Peggau (46,6 % der Untertanen, 44,4 % der Parzel- len) als die weitaus bedeutend- ste im Untersuchungsgebiet zu gelten, weitab G6sting (15 % der Untertanen und 15,5 % der Par- zellen). Weiteren 15 Grund- herrschaften kommt eine gerin- gere Bedeutung (0,3 bis 7,2 % der Untertanen) zu. Auffallend ist weiters die relative Geschlos- senheit der Peggauer Untertanen in der KG Friesach (64,2 % der Untertanen, 66,1 % der Parzel- len), wogegen im Kirchenviertel 14 Grundherrschaften (gegen- tiber neun in Friesach) eine weit- gehende Zersplitterung bewir- ken. Grundsatzlich gliederte sich das Land des Grundherren in Dominikalland und Rustikal- land. Erstes hatte der Grundherr in unmittelbarem Besitz zurtick- behalten und lieB es mittels Fron- dienste bewirtschaften, zweites war an die untertanigen Bauem gegen Zins ausgegeben. GemaB den Angaben des Franziszeischen Katasters von 18234 herrschte in Gratkom, wie allgemein in der Steiermark, der Rustikalbesitz vor. Insgesamt umfaBte das heutige Gemeinde- gebiet im Jahre 1823 etwa 3344,2622 ha an landwirtschaft- 1ich genutzter Flache. Lediglich etwa 408 ha davon galten als Dominikalbesitz, 87,8 % der landwirtschaftlich genutzten Fla- che waren also im Besitz von Bauem. Der Ausdruck "Besitz" gilt in diesem Fall nattirlich le- diglich nit Einschrankungen, denn die uneingeschrankte Ver- fugungsgewalt tiber den Boden erhielt der Bauer erst 1848. Von den 408 ha Dominikalland entfielen etwa 348 ha auf die Grundherrschaft Peggau. Davon befanden sich 68 ha in der KG Kirchenviertel, 28 ha in der KG Forstviertel und 252 ha in der KG FreBnitzviertel. Ansonsten verftigten nur die Grund- herrschaften Stift Reih tiber 15 ha Dominikalbesitz und G6sting / tiber 9 ha Dominikalbesitz in der KG Kirchenviertel. 36 ha wur- den von den D6rfem Eggenfeld, worth und Friesach als Allmen- de genutzt.5 Die Leistungen der Untertanen andiejeweiligeGrundherrschaft setzten sich vorerst aus Natura- labgaben, spater aus Geldab- gaben und Robotleistungen zu- sammen. Nach der Theresiani- schen S teuerrektifikation wurden auch die Gratkorner Bauern - gemaB ihrer materiellen Lage - in Ganz-, Dreiviertel-, Halb- und Viertelbauem eingeteilt. Wer mindestens 21 Gulden und 30 Kreuzer an Grundsteuer bezahl- te, galt als Ganzbauer. Unter dem Viertelbauer, der rnindestens funf Gulden und 22 1/2 Kreuzer zu be- zahlen hatte, rangierten nur noch Keuschler, Bergler und Weinzier|.6 Vergleichen wir vorerst die vier alten Katastralgemeinden des Untersuchungsgebietes, so sto- Ben wir bereits hier auf grundle- gende Unterschiede zwischen den beiden Katastralgemeinden des Murtales und den Katastralgemeinden des Berg- 1andes, hier anhand des Verglei- ches Friesach - FreBnitzviertel dargestellt. Friesach FreBnitzviertel Ganzbauern Dreiviertelbauern Halbbauern Viertelbauern Achtelbauern Keuschler etc.

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